DVG Niedersachsen e.V.

Ihre Gewerkschaft

20210511_Endfassung_Vereinbarung_Tele_mobil (3).pdf
Download

Vereinbarungen gemäß § 81 NPersVG

81er-Vereinbarungen zwischen der gewerkschaftlichen Spitzenorganisation und der niedersächsischen Landesregierung zu Gute Arbeit im öffentlichen Dienst

Im niedersächsischen Personalvertretungsgesetz ist nach § 81 geregelt, dass die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen Vereinbarungen mit dem Land schließen können.   Im Rahmen dieser so genannten "81er-Verienbarungen" gibt es zum Beispiel Vereinbarungen zu gleitender Arbeitszeit , zum Haushaltswirtschaftssystem, zu Personalmanagement und zur Europakompetenz. Diese Liste gibt einen Überblick und unterstützt die Arbeit der Personalräte in der niedersächsischen Landesverwaltung.                                             

05.11.2021 

Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG über Telearbeit und mobile Arbeit in der niedersächsischen Landesverwaltung 

 Die Arbeitswelt ist aufgrund der Globalisierung und der technologischen Entwicklung ständigem Wandel unterworfen. Gleichzeitig verändert sich die Gesellschaft und mit ihr die Bedürfnisse der Beschäftigten nach höherer Autonomie, Mobilität und Flexibilität. - 2 - Mit dieser Vereinbarung wird die bisherige Vereinbarung zur alternierenden Telearbeit in der niedersächsischen Landesverwaltung weiterentwickelt und um die Arbeitsform der mobilen Arbeit ergänzt.

 

12.07.2016 

Vereinbarung zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung

Die Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte beim Zugang von Stellen in der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung soll sichergestellt werden. Offenheit für die gesellschaftliche Vielfalt soll sowohl innerhalb der Landesverwaltung aus auch gegenüber der Öffentlichkeit durch geeignete Maßnahmen vermittelt werden. Mit über 200.000 beschäftigten ist das Land der größte Arbeitgeber in niedersachsen um die Vielfalt wiederspiegeln, soll der Anteil der Beschäftigten mit Zuwanderungsgeschichte erhöht werden. Dazu hat das Land eine Vereinbarung mit dem NBB und anderen Verbänden abgeschlossen. 
                                      

01.04.2016 

Vereinbarung Schwerbehinderten Richtlinie (SchwbRI)

Die zwischen NBB und Land neugefasste Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG zu den Richtlinien zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen soll die beruflichen Chancen und Arbeitsbedingungen von Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst verbessern. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Regelungen sind vollständig und inhaltlich identisch in die SchwbRl aufgenommen worden. 

01.04.2016           

Vereinbarung über die Aufstiegsfortbildung

Mit der Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG über die Zulassung von Beschäftigten in der allgemeinen Verwaltung zu den Verwaltungslehrgängen I und II des Landes soll der berufliche Aufstieg der Beschäftigten des Landes Niedersachsen gefördert werden.

Die vom NBB abgeschlossene Vereinbarung regelt Einzelheiten zur Aufstiegsfortbildung.


09.07.2015 

Vereinbarung Arbeit und Gesundheit

Der NBB hat mit der Landesregierung eine Vereinbarung geschlossen, die Beratungsangebote ausbaut und Gesundheitsthemen zusammenführt und damit den Bereich „Arbeit und Gesundheit" in der niedersächsischen Landesverwaltung verbessert. Unterstützung bei besonderen Belastungen bietet das neue Angebot „CARE".


 

09.07.2015    

Vereinbarung zum Online-Bewerbermodul

Zur Erweiterung des Karriereportals hat der NBB mit der Landesregierung eine Vereinbarung zur Nutzung des Online-Bewerbungsmoduls für die öffentliche Verwaltung abgeschlossen.

Das Modul kann für alle Bewerbungsverfahren benutzt werden, die elektronisch über die Jobbörse-Datenbank eingegeben sind. Die Vereinbarung regelt Datenverarbeitung sowie Zugriffs- und Kontroll-berechtigungen.

09.09.2014 

Vereinbarung zum Einsatz von Hard- und Software in der Landesverwaltung

Eine leistungsstarke und effiziente Verwaltung funktioniert heutzutage nur durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK).

Mit der vorliegenden Vereinbarung wird ein Rahmen für die Wahrung der Belange der Beschäftigten bei der Einführung und dem Einsatz von Hard- und Software zur Erledigung der Aufgaben der Verwaltung festgelegt. Unter anderem regelt die mit dem NBB abgeschlossene Vereinbarung: Fragen des Einsatzes von Rechnern und Programmen in der Landesverwaltung, Datenschutz, die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, Information, Beratung und Schulung von Beschäftigten. 

27.11.2013   

Vereinbarung über die Durchführung einer Personalstrukturanalyse in der Landesverwaltung

Mit der vorliegenden Vereinbarung wollen die Vertragspartner für die Beschäftigten der niedersächsischen Landesverwaltung im Hinblick auf die für die Personalstrukturanalyse erforderliche Verarbeitung von Beschäftigtendaten schaffen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind notwendig um die im Personalmanagementkonzept dargelegten Bausteine für ein demographiesicheres und ressourcenbewusstes Personalmanagement zielgerecht umsetzen zu können.

Die abgeschlossene Vereinbarung beinhaltet unter anderem Rechtssicherheit hinsichtlich des Datenschutzes für die Beschäftigten, diese war den NBB besonders wichtig.  

04.03.2013

Vereinbarung über die Einführung und Anwendung eines Personalmanagements

Beschreibung: Die 81er-Vereinbarung zur "Einführung und Anwendung eines Personalmanagementverfahrens (PMV) in der niedersächsischen Landesverwaltung" regelt die Datenverarbeitung, die Zulässigkeit von Auswertungen und die Zugriffs- und Kontrollberechtigungen sowie die Rechte der Beschäftigten, der Verfahrensanwenderinnen und -anwender und der Personalvertretungen. Die Vereinbarung gilt für alle Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung, in denen das automatisierte PMV eingesetzt wird.                                   

 

12.09.2012  

Nutzung eines integrierten, automatisierten Haushaltswirtschaftssystems (HWS) in der niedersächsischen Landesverwaltung

Da es sich bei der Einführung des HWS (Haushaltswirtschaftssystems) um eine mitbestimmungspflichtige organisatorische Maßnahme nach §67 NPersVG handelt, waren der NBB und seine Mitgliedgewerkschaften zu beteiligen. Daher wurde zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen gemäß § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes eine Vereinbarung über ein integriertes, automatisiertes Haushaltswirtschaftssystem (HWS), das den gesamten Haushaltskreislauf des Landes Niedersachsen abbildet, abgeschlossen.

30.05.2012  

Vereinbarung zur Gewährung von unverzins-lichen Vorschüssen auf Bezüge

Das niedersächsische Finanzministerium hat mit dem NBB eine Vereinbarung geschlossen, die die Gewährung von Vorschüssen regelt. Festgelegt wurde, in welchen Fällen Beamtinnen und Beamte einen Vorschuss erhalten und wie das Verfahren zur Gewährung eines Vorschusses abläuft.

15.09.2011

Vereinbarung zur Steigerung der Europa-kompetenz in der niedersächsischen Landesverwaltung

Die Anforderungen an die europarechtliche und -politische Kompetenz der Beschäftigten sind gestiegen. Für die Landespolitik und –verwaltung hat die Politik und Rechtsetzung der Europäischen Union heute eine wachsende Bedeutung.Vor diesem Hintergrund hat die Landesverwaltung eine Neuausrichtung der Qualifizierungsoffensive für Europa beschlossen und mit dem NBB abgestimmt.

23.06.2011

Vereinbarung zwischen NBB und Landesregierung: Gute Arbeit  im öffentlichen Dienst 

Für Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst werden die Beschäftigungs- und Entgeltbedingungen von den zuständigen Gewerkschaften tariflich geregelt.

Für Beamtinnen und Beamte gibt es diese Verhandlungsrechte und –möglichkeiten nicht.

Sie haben das Recht auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, aber kein aktives Verhandlungsrecht über Bezahlungs- und Beschäftigungsbedingungen und auch kein Streikrecht. Die Besoldungs- und Beschäftigungsbedingungen für Beamtinnen und Beamten werden vom Gesetz- und/oder Verordnungsgeber festgelegt.

Die Bundesländer haben seit der Föderalismusreform 2007 die Möglichkeit, das Dienstrecht für ihre Beamtinnen und Beamten selbständig zu regeln.Der Gesetzgeber räumt den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen ein Beteiligungsrecht nach §96 Niedersächsisches Beamtengesetz [NBG] ein.

Die Spitzenorganisationen für die Beamtinnen und Beamten sind daher bei der Vorbereitung von allgemeinen Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen. Der NBB ist demzufolge Ansprechpartner für Bund und Länder bei der Änderung von beamtenrechtlichen Regelungen und in alle Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren bezüglich der Besoldung, Versorgung und des Laufbahnrechts eingebunden.

29.10.2010  

Vereinbarung über die Einführung eines elektronischen Reisemanagementverfahrens in der Landesverwaltung

Den Beschäftigten der niedersächsischen Landesverwaltung soll mit der Einführung des elektronischen Reisemanagementverfahrens ein modernes, anwenderfreundliches und IT-gestütztes Verfahren zur elektronischen Beantragung, Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, die Geschäftsprozesse zu vereinheitlichen und vereinfachen, die Eigenverantwortlichkeit der Beschäftigten fördern sowie die Transparenz des Verwaltungshandelns verbessern. Zur Einführung des Verfahrens hat der NBB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.

31.03.2010     

Vereinbarung über die Einführung von e-learning in der Landesverwaltung

E-Learning steht für alle Formen von elektronisch unterstütztem Lernen und Üben, bei denen die Möglichkeiten der modernen elektronischen Kommunikationstechnologien zum strukturieren Lernen genutzt werden. Diese Vereinbarung regelt die Einführung und Anwendung von eLearning in der Landesverwaltung Niedersachsen. Zur Einführung der neuen Kommunikationsmittel hat der NBB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.

31.03.2009 

Vereinbarung über die Einführung eines Dokumenten- und Vorgangsbearbeitungssystems in der Landesverwaltung

BeschreibunDen Beschäftigten soll mit diesem System eine anwenderfreundliche IT-gestützte Arbeitsumgebung zur elektronischen Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen zur Verfügung gestellt werden. Ziel: Vereinheitlichung der Aktenführung, Effektivität und Transparenz des Verwaltungshandelns, bessere Verfügbarkeit der Informationen. Zur Einführung hat der NBB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.

07.07.2008

Vereinbarung über die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände

Gemäß § 104 des Niedersächsischen Beamtengesetzes werden die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände bei allgemeinen Regelungen für alle Beschäftigte und der beamtenrechtlichen Verhältnisse beteiligt, das haben Landesregierung und Spitzenverbände in einer gemeinsamen Erklärung beschlossen. In Zukunft finden Grundsatzgespräche über allgemeine und grundsätzliche Fragen der Dienstrechtspolitik als Spitzengespräche in der Regel zweimal jährlich statt.

25.04.2007 

Vereinbarung über die Einführung von Fernsteuerungs-, Fernwartungs- und auswertungssoftware

iese Vereinbarung erlaubt den kontrollierten Zugriff auf Benutzer-PC und während Terminalserver-Sitzungen. Sie legt die Grundsätze für den Umgang mit Fernsteuerungs-, Fernwartungs- und Auswertungssoftware fest und dient der Gewährleistung der Informationssicherheit und Datensicherheit. Dadurch sollen die Beschäftigten vor einem unbefugten und einem unkontrollierten Zugriff auf den Arbeitsplatz-PC geschützt werden. Zur Einführung der Software hat der NBB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.


16.03.2005

Vereinbarung über die Einführung eines Haushaltswirtschaftssystems Niedersachsen

Nach Maßgabe der in Niedersachsen geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften und unter Mitwirkung des Niedersächsischen Finanzministeriums wurde mit dem Beginn des Haushaltsjahres 2000 ein in allen mittelbewirtschaftenden Dienststellen des Landes Niedersachsen integriertes, automatisiertes Haushaltswirtschaftssystem auf der Basis des Systems Baan PPM entwickelt und eingeführt.Der NBB hat dazu mit dem Land eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes abgeschlossen.


03.01.2005   

Vereinbarung über Telearbeit in der Landesverwaltung

Die Modelle zur Telearbeit sind vielfältig: Alternierende Telearbeit liegt vor, wenn Beschäftigte ihre regelmäßige Arbeitszeit teilweise zu Hause und teilweise in der Dienststelle erbringen. Die "mobile Telearbeit" bedeutet, dass die Arbeitsleistung im Außendienst erbracht wird. Bei der Telearbeit in "Satellitenbüros" erbringen die Beschäftigten ihre Arbeitsleistung in Außenstellen. In der Landesverwaltung soll die alternierende Telearbeit weiterhin ermöglicht und um "mobile Telearbeit" und Telearbeit in "Satellitenbüros“ ergänzt werden. Um diese Modelle umzusetzen hat der NBB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen. 

 

15.12.2004 

Vereinbarung zum Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung

Zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten gehört eine aktive Gesundheitsförderung, ein dienststelleninternes Gesundheitsmanagement ist die bewusste Steuerung und Integration aller Prozesse mit diesem Ziel. Zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und damit zur Erhöhung der Gesundheitsquote gilt es, die Ursachen der krankheitsbedingte Fehlzeiten zu ergründen und geeignete Maßnahmen zu treffen.

Zu diesem Zweck hat der NBB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen. 

31.05.1999    

Vereinbarung über die Grundsätze für gleitende Arbeitszeit in der Landesverwaltung

Die Rahmenvereinbarung richtet sich an die Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung, die die gleitende Arbeitszeit eingeführt haben oder einführen wollen und beinhaltet allgemeine Regelungen über die gleitende Arbeitszeit. Die Vertragspartner verfolgen damit das gemeinsame Anliegen, sich der abzeichnenden Veränderungen und den Anforderungen an eine moderne Verwaltung durch eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit besser gerecht zu werden.

Um diesen Anforderungen aktiv entgegenzutreten hat der NBB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.