Wechsel in den Ruhestand
Mit dem Wechsel in den Ruhestand beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Die persönlichen Interessen stehen dann im Vordergrund. Es stellt sich vielleicht auch die Frage, was kann meine Gewerkschaft dann für mich tun.
- Für allgemeine Fragen der Pension, der Rente, der Krankenversicherung, der Beihilfe, der Besteuerung der Alterseinkünfte usw. ist weiterhin gewerkschaftlicher Einsatz erforderlich. Das zeigen die ständigen Änderungen in diesen Rechtsgebieten. Diese Themen erfordern ein wachsames Auge Ihrer Deutschen Verwaltungs-Gewerkschaft (DVG) im Verbund mit dem „Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (DBB)“ und dem „Niedersächsischen Beamtenbund und Tarifunion (NBB)“. Zu verschiedenen der genannten Themen laufen Musterverfahren Ihrer Gewerkschaften (z. B. unzureichende Alimentation in Niedersachsen). Neben den informellen Gesprächen ist Ihre gewerkschaftliche Vertretung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sowie bei den Sozialversicherungsträgern auch formell bei der Änderung von Normen beteiligt bzw. entsendet ggf. Mitglieder in die entsprechenden Gremien. Dabei gilt, je stärker die Gemeinschaft ist, umso besser kann sie Ihre Interessen durchsetzen.
- Persönliche Probleme mit diesen Themen können aber auch individuelle Beratung und ggfs. persönlichen Rechtsschutz in notwendigen gerichtlichen Verfahren erfordern, die Sie dann von Ihrer Gewerkschaft als deren Mitglied in Anspruch nehmen können. Für Beamte gilt weiterhin das Beamtenrecht einschließlich dem Disziplinarrecht, den Regelungen für Nebentätigkeiten und dem Beihilferecht. Auch die Zuordnung zu Pflegestufen ist Teil des Rechtschutzes.
- Bei Gemeinschaftsveranstaltungen Ihrer DVG behalten Sie den persönlichen Kontakt mit Ihren ehemaligen Kolleginnen und Kollegen und erfahren manches Wissenswertes über Ihre frühere Dienststelle.
- Die DVG hat für ihre Mitglieder eine Freizeit-Unfallversicherung abgeschlossenen. Die Nutzung des „dbb vorsorgewerkes“ ist möglich.
- Für die Vertretung der besonderen Interessen der Seniorinnen und Senioren gibt es auf Bezirks- und Fachgruppenebene gewählte Vertreterinnen und Vertreter.
- Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie elektronisch die vielfältigen Informationen des DBB, des NBB, der DVG und weitere seniorenspezifische Hinweise. Natürlich gibt es weiterhin die Printmedien DVG-REPORT und das Niedersachsen-Magazin.
- Es gibt vom DBB eine spezielle Zeitschrift für Seniorinnen und Senioren. Die Monatszeitschrift „Aktiv im Ruhestand“ können Sie bei Ihrer DVG bestellen. Ordern Sie die Zeitschrift, bleibt Ihr persönlicher Mitgliedsbeitrag mit Eintritt in den Ruhestandunverändert. Bei Verzicht auf diese zusätzliche Leistung verringert sich Ihr Monatsbeitrag um eine Beitragsgruppe.
Sie sehen, ein Verbleib in der DVG bringt weiterhin Vorteile für Sie. Gleichzeitig kann eine große solidarische Gemeinschaft Ihre Interessen besser schützen und diese durchsetzen.
Abschließend noch der Hinweis, dass für diesen Lebensabschnitt die Seniorenvertretung des Nds. Beamtenbundes eine Broschüre Informationsmappe für Seniorinnen und Senioren veröffentlicht hat. Schauen Sie mal rein, auch auf die Seiten des DBB und NBB.