Amtsangemessene Alimentation in Niedersachsen – Frist nicht verpassen!
Die amtsangemessene Alimentation ist kein „Nice-to-have“, sondern ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht. Nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz müssen Beamtinnen und Beamte so besoldet werden, dass ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes dauerhaft gesichert sind. Doch in Niedersachsen bleibt dieser Anspruch weiterhin hinter der Realität zurück.
Trotz mehrerer Anpassungen der letzten Jahre liegt die Besoldung vieler Kolleginnen und Kollegen – insbesondere bei Familien – noch immer gefährlich nah am Grundsicherungsniveau. Damit wird der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Abstand nicht ausreichend gewahrt. Frühere Urteile, sowie das aktuelle Urteil aus Berlin, haben klar festgestellt: Eine Unteralimentierung ist teilweise verfassungswidrig. Betroffene, die Widerspruch eingelegt haben, können daher auf Nachzahlungen hoffen – doch eine dauerhafte Lösung ist das nicht.
Die Landesregierung hat zwar reagiert und moderate Erhöhungen beschlossen, doch diese bleiben Stückwerk. Es fehlt eine nachhaltige, strukturelle Reform der Besoldung, die alle Beamtinnen und Beamten gerecht berücksichtigt. Statt kurzfristiger Korrekturen brauchen wir ein transparentes, gerechtes und zukunftssicheres Besoldungssystem.
Als Gewerkschaft fordern wir deshalb:
• eine verfassungskonforme Besoldung,
• eine regelmäßige Überprüfung der Besoldung im Verhältnis zur allgemeinen Einkommensentwicklung,
• und eine echte finanzielle Wertschätzung der Menschen, die tagtäglich Verantwortung für das Land Niedersachsen tragen.
Die Kolleginnen und Kollegen leisten ihren Dienst zuverlässig – auch unter schwierigen Bedingungen. Jetzt ist das Land in der Pflicht, seiner Alimentationsverantwortung endlich vollumfänglich gerecht zu werden. Amtsangemessene Besoldung ist kein Bonus, sondern ein Grundpfeiler des Berufsbeamtentums.
Wichtiger Hinweis für Mitglieder:
Um mögliche Nachzahlungsansprüche zu sichern, sollte unbedingt ein Widerspruch gegen die aktuelle Besoldung bis spätestens 31.12.2025 eingelegt werden. Ein Musterwiderspruch sowie weitere Informationen stellt die DVG Niedersachsen ihren Mitgliedern gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Aufgrund des Umfangs und der Vielzahl der Verfahren kann in diesen Fällen kein gewerkschaft-licher Rechtsschutz übernommen werden.
Gewerkschaftlicher Aufruf: Wir lassen nicht locker!
Gemeinsam setzen wir uns für faire Bezahlung, verfassungsgemäße Alimentation und die Wertschätzung ein, die wir verdienen.
👉 Mach mit – werde aktiv in deiner Gewerkschaft!